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Sechs, setzen! – Inklusive Bildung in Deutschland

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Sechs, setzen! – Inklusive Bildung in Deutschland

Seit Schwarz-Gelb im Amt ist, fühlen sich Menschen mit Behinderung von der Regierung vernachlässigt. Den bisher einzigen Lichtblick scheint es im Bildungssystem zu geben: Ein Gutachten belegt den Rechtsanspruch auf inklusive Bildung.

01.03.2010

 
 

Gleiches Recht für alle – so könnte man das Gutachten des Mannheimer Völkerrechtlers Eibe Riedel zusammenfassen. Demzufolge haben Kinder mit Behinderungen ab sofort das Recht, gemeinsam mit nicht behinderten Kindern eine allgemeine Schule zu besuchen.

Hintergrund ist die UN-Behindertenrechtskonvention, der Deutschland vor knapp einem Jahr beigetreten ist. In Artikel 24 des Abkommens steht, dass die Vereinten Nationen von einem inklusiven Bildungssystem ausgehen. Daher fordert auch das Riedel-Gutachten ein Bildungssystem in Deutschland, das für alle Kinder offen ist – unabhängig von Form und Grad der Behinderung. Soweit die Theorie, aber in der Praxis sieht es anders aus.

 
 
Foto: 1 mal 1 mit Keksen gelegt
Das kleine Einmaleins der inklusiven
Bildung muss Deutschland noch
lernen; © Hofschläger/Pixelio.de

Umsetzung: mangelhaft

„Es reicht nicht, den Betroffenen ein subjektives Recht auf Regelschule einzuräumen. Es müssen auch die strukturellen Voraussetzungen insgesamt verändert werden, damit die inklusive Schule vor Ort tatsächlich gelingen kann“, sagt Adolf Bauer, Präsident des Sozialverbandes Deutschland (SoVD). Zusammen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft „Gemeinsam leben – Gemeinsam lernen“ hatte der SoVD das Gutachten in Auftrag gegeben.

Hubert Hüppe, ebenfalls Mitglied dieser Arbeitsgemeinschaft und neuer Behindertenbeauftragter der Bundesregierung, stimmt Bauer zu und ergänzt: „Ohne die Bundesländer und Kommunen läuft dabei gar nichts.“ Der Grund: Aus dem Gutachten geht deutlich hervor, dass sowohl Bund als auch Länder dazu verpflichtet sind, zeitnah und zielgerichtet Maßnahmen zu ergreifen, um inklusive Bildung in Deutschland zu verwirklichen. Binnen einer Frist von zwei Jahren muss der Gesetzgeber hierfür Änderungen auf den Weg bringen.

Anfang Januar ließ die schwarz-gelbe Koalition verlauten, dass sie ab 2011 mit der Umsetzung der UN-Konvention beginnen werde. Zusammen mit den Ländern solle dann ein Aktionsplan erarbeitet werden. Für die Umsetzung von Artikel 24 und die praktischen Konsequenzen des Gutachtens für die Bildungspolitik seien „jedoch allein die Länder zuständig“, sagt die Bundesregierung mit Bezug auf das Riedel-Gutachten.

Silvia Schmidt, MdB, Behindertenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, betonte hingegen, dass sich die Opposition weiterhin mit aller Kraft für die Schaffung eines inklusiven Bildungssystems einsetzen wolle. Sie machte auch deutlich, welche Vorkehrungen hierfür getroffen werden sollten: „Es muss beispielsweise sichergestellt werden, dass eine wohnortnahe Beschulung stattfindet, die der Trennung von Eltern und Kindern durch entlegene Förderschulen ein Ende setzt“, so Schmidt. „Diese Maßnahmen werden nicht nur Menschenrechte verwirklichen, sondern auch Kosten für die Kommunen und Länder sparen.“
Förderschulen befinden sich nämlich oft weit entfernt vom Wohnort. Für den Schulweg fallen also Beförderungskosten an. Diese würden sich die örtlichen Träger, in NRW beispielsweise der Landschaftsverband, durch den inklusiven Unterricht an Regelschulen sparen.

Doch auch wenn sich die Kosten hier verringern: an anderen Stellen entstehen trotzdem wieder neue. Denn die allgemeinen Schulen müssen sich komplett auf die neuen Schüler einstellen. Die Gebäude brauchen Rampen oder Aufzüge, damit Kinder mit eingeschränkter Mobilität ebenfalls Zugang zur Schule haben. Für Schüler mit einer geistigen Behinderung müssen wiederum die Lehrmaterialien angepasst und auch die Lehrkräfte entsprechend geschult werden. Es ist daher fragwürdig, ob die Einsparungen am Ende wirklich überwiegen.

 
 
Foto: Glückliche Kinder
In anderen europäischen Ländern
haben Kinder mit Behinderung
in der Schule mehr zu lachen;
© memoossa/SXC

Deutschland: versetzungsgefährdet

Unter Experten gelten die bildungspolitischen Anforderungen der UN-Konvention als umgesetzt, wenn 80 Prozent der Schüler mit Behinderung eine allgemeine Schule besuchen. Adolf Bauer vom SoVD weiß, dass Deutschland beim gemeinsamen Lernen behinderter und nicht behinderter Kinder noch ganz am Anfang steht. „Mit einer Integrationsquote von 15,7 Prozent ist Deutschland das Schlusslicht in Europa“, so Bauer.

Auf Länderebene allerdings sind zumindest kleinere Erfolge sichtbar: Nordrhein-Westfalens Schulministerin Barbara Sommer (CDU) macht darauf aufmerksam, dass sich der Anteil der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung an den allgemeinen Schulen NRWs in den vergangenen Jahren kontinuierlich erhöht habe. „Lag diese Integrationsquote – über alle Stufen hinweg – im Schuljahr 2000/2001 noch bei 8,8 Prozent, so beträgt sie im laufenden Schuljahr 16,1 Prozent“, veranschaulicht Sommer die doppelt so hohe Zahl behinderter Kinder an Regelschulen.

Fakt ist: Die UN-Konvention ist für Bund, Länder und Kommunen völkerrechtlich verbindlich. Die Bundesländer haben sich dazu verpflichtet, die Konvention in Landesrecht umzusetzen. Deshalb weigert sich der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe, auch ganz klar, über das „Ob“ einer inklusiven Schule zu sprechen. „Es ist nur noch eine Frage des „Wie“. Denn die Kinder sind jetzt da. Also müssen Lösungen her“, so Hüppe.

Und diese Lösungen müssten schon in jungen Jahren ansetzen. Laut Hüppe fängt Inklusion nämlich schon bei den Unter-Drei-Jährigen an. „Wenn wir von Kindesbeinen an mit dem Umgang mit behinderten Menschen vertraut wären, hätten wir später auch weniger Probleme mit einem behinderten Kollegen am Arbeitsplatz“, ist sich Hüppe sicher.

Nadine Lormis
REHACARE.de