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Haushaltshilfen für Senioren: Legale Beschäftigung muss einfacher werden

Haushaltshilfen für Senioren

Legale Beschäftigung muss einfacher werden

01.03.2012

Häufig werden Hilfskräfte aus dem Ausland illegal beschäftigt. Gerade bei älteren Menschen, die Unterstützung im Alltag brauchen. Denn oft sind Wege zur legalen Beschäftigung nicht bekannt, zu teuer oder stehen rechtlich auf schwachen Beinen. Das muss sich ändern, meinen Betroffene und Experten.

 
 
Foto: Frau kämmt älterer Frau die Haare

Hilfe zu Hause sollte nicht schwarz organisiert werden;
© panthermedia.net/ Alexander Raths

„Du kannst so lange zu Hause wohnen bleiben, wie Du möchtest! Das hatten wir unserer Oma versprochen, als sie in das Alter kam, in dem sie immer mehr Hilfe benötigte, um ihren Alltag zu bewältigen“, erinnert sich Johanna Winter*. Bald brauchte die Großmutter rund um die Uhr jemanden, der ihr half – bei der Körperpflege, beim Essen und Aufstehen.

Schnell stand fest, dass ein professioneller Pflegedienst viel zu teuer wäre: Eben mal fünf- bis zehntausend Euro pro Monat sind einfach nicht bezahlbar. Welche Alternative blieb also? „Bei einigen älteren Leuten im Dorf halfen polnische Frauen im Haushalt und bei der Versorgung. Sie lebten mit im Haushalt. Also versuchten wir es auch auf diese Weise“, beschreibt die Enkelin. Über eine Agentur wurde eine Helferin gebucht, die kurze Zeit später bei der alten Dame einzog. Knackpunkt an der Sache: Die Helferin wurde schwarz beschäftigt, also nicht offiziell angemeldet.

Kein Einzelfall: Experten gehen davon aus, dass in deutschen Seniorenhaushalten bis zu 500.000 Hilfskräfte illegal arbeiten. Und das kann teuer werden, denn Schwarzarbeit wird durch das Hauptzollamt „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ zunehmend gefahndet. Strafen von wenigen hundert bis über zehntausend Euro kann das diejenigen kosten, die es versäumen, eine Hilfskraft offiziell anzumelden und sozial zu versichern.

Da wär man gern Franzose

Sigrid Rand, wissenschaftliche Mitarbeiterin am IWAK Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur in Frankfurt am Main, weiß, dass oft das liebe Geld Schuld daran ist, wenn Menschen die Helfer schwarz beschäftigen. In einer aktuellen Studie zur finanziellen Situation von Senioren konnte sie mit Kollegen belegen, was viele schon vermuteten: Renten sind häufig zu gering und es fehlt schlicht und einfach das Geld, um eine Vollzeitpflege zu Hause legal zu finanzieren.

„Es gibt zwar Möglichkeiten, einige Kosten bei der Steuer geltend zu machen und so etwas zu sparen. Aber der Steuersatz der Senioren ist sehr niedrig und man braucht fast schon einen Fachmann, der die Möglichkeiten Geld zu sparen kennt und erklärt“, erklärt Rand. Unterstützung, die auch wirklich bei den Betroffenen ankommt, müsse praktischer sein.

 
 
Foto: Frauen und MÄnner halten französische Flaggen

n Frankreich gibt es Gutscheine für Haushalte, die Hilfskräfte aus dem Ausland engagieren - ein leicht verständlicher Weg aus der Schwarzarbeit;
© panthermedia.net/Phovoi R.

„Es müsste direktere finanzielle Anreize geben, die leichter zu verstehen und zu nutzen sind“, erklärt die Wissenschaftlerin. „Die Franzosen machen vor, wie das aussehen kann. Dort gibt es schon seit Jahrzehnten eine professionelle Organisation, die Privathaushalte als Arbeitgeber unterstützt. Außerdem haben 22 Ministerien zusammen daran gearbeitet, Schwarzarbeit in privaten Haushalten zu verringern. Mit Erfolg: Innerhalb von fünf Jahren kamen eine halbe Million Sozialversicherte hinzu und die Schwarzarbeit sank um 70 Prozent.“

Davon könnten sich die Deutschen ein Stück abschneiden: „Wenn auch bei uns Ministerien für Arbeit, Wirtschaft und Familie und so weiter zusammen herausfinden würden, wo Ansätze gebündelt werden könnten, könnte das auch hier gelingen. Dadurch könnten die Betroffenen günstigere Wege finden, um die Versorgung zu Hause zu gewährleisten“, resümiert sie.

Das hätte sich Johanna Winter auch gewünscht, als sie die Pflegekraft für ihre Oma einstellte: „Man fühlt sich in dieser Situation sehr alleingelassen und weiß, dass es nicht rechtens ist. Und doch wollten wir meine Oma nicht in ein Pflegeheim geben. Wir hatten allerdings sehr viel Ärger mit den Helfern und deren Vermittlern – aber durch die Schwarzarbeit keinerlei rechtliche Handhabe, wenn wieder einmal etwas schiefging – von Diebstahl über verantwortungslosen Alkoholkonsum bis hin zu Personen, die meine Oma einfach im Stich ließen und wieder nach Hause fuhren, ohne sich abzumelden. Ich ärgere mich noch immer darüber, dass ich es nicht besser wusste – und dass uns die finanzielle Lage unserer Großmutter zu der illegalen Variante greifen lies.“

Legal geht auch

Gudrun Matusch von der Verbraucherzentrale Rheinland Pfalz im Bereich Pflege und Gesundheit kennt diese Problematik. Sie ist der Meinung, dass es viel leichter sein müsste, Hilfskräfte legal zu beschäftigen. „Damit die Haushalte auf der sicheren Seite sind, müssten die Regeln allerdings klarer sein. Bei den Möglichkeiten, die es bisher gibt, können bei der Umsetzung leicht Fehler gemacht und gegen gesetzliche Regelungen verstoßen werden“, erklärt die Juristin. Oft bewege sich die Beschäftigung in einer Art rechtlicher Grauzone. Und das müsse sich ändern.

 
 
Foto: Frau hält Waage in der Hand

Die Verbraucherzentrale kennt Wege zur legalen Beschäftigung;
© panthermedia.net/Szabolcs

Bei der Verbraucherzentrale berät sie zu eben diesem Thema: „Zunächst einmal müssen sich die Betroffenen genau überlegen, ob sie wirklich eine Vollzeitversorgung brauchen.“ Denn nicht immer muss es gleich eine Rundumbetreuung sein. Um den genauen Bedarf und die Angebote herauszufinden, können sich die Senioren oder deren Familien an die Pflegestützpunkte wenden, die den Bedarf fachmännisch ermitteln können.

Würde es reichen, wenn Nachbarn oder Freunde helfen? Oder gibt es in der Umgebung günstige Angebote für Tages- oder Nachtpflege? „Unter finanziellen Gesichtspunkten reicht es vielleicht schon, sich mit anderen Personen eine Hilfekraft zu teilen. Außerdem kann man sie auch auf Minijobbasis anstellen oder sogar nur stundenweise beschäftigen“, beschreibt Matusch weiter.

Wenn diese Alternativen alle nicht greifen, gibt es folgende Möglichkeiten, legal eine Hilfskraft zu beschäftigen. Zum einen kann man selbst Arbeitgeber werden, die Helfer also selbst einstellen. „Den meisten Haushalten sind aber die Rolle des Arbeitgebers und die zu beachtenden Formalitäten eher fremd. Sie müssen beispielsweise einen Arbeitsvertrag schließen, die Arbeitnehmer bei Renten-, Kranken- und Unfallversicherung anmelden, Sozialversicherungsbeiträge und Steuern berechnen. Außerdem muss selbst für einen Ersatz bei Urlaub und Krankheit der Arbeitnehmerin gesorgt werden“, beginnt Matusch.

Deshalb bevorzugen die meisten die zweite Variante, bei der deutsche Vermittlungsagenturen den Kontakt zu ausländischen Firmen herstellen, die ihre Arbeitnehmer entsenden – entsprechend dem sogenannten Entsendegesetz. Der Vorteil: Man ist nicht selbst Arbeitgeber, sondern Auftraggeber. In Urlaubs- und Krankheitszeiten muss die ausländische Firma Vertretungen zur Verfügung stellen. Und dennoch – die Vorgehensweise der Vermittlungsagenturen und entsendenden Firmen im Ausland seien häufig sehr undurchsichtig, wie auch ein Test der Stiftung Warentest im Jahr 2008 ergab. Nur wenige Anbieter waren wirklich empfehlenswert.

Trotz der Schwachpunkte können sich Betroffene in gewissem Maße absichern. „Wird etwa eine Betreuungskraft über eine Vermittlungsfirma gesucht“, so Matusch, „sollten die Interessenten wenigstens nachfragen, ob die ausländische Firma, die ihre Mitarbeiter nach Deutschland entsendet, auch im eigenen Land in diesem Dienstleistungsbereich tätig ist. Bestehen sollte man darauf, dass die Hilfskraft die Bescheinigung A1 hat, die belegt, dass sie in der Heimat offiziell als Arbeitnehmerin sozialversichert ist.“

Auch die europäische Krankenversicherungskarte sollte vorhanden sein. „Ein Telefonat mit der möglichen Hilfskraft kann außerdem Aufschluss darüber geben, ob die Sprachkenntnisse ausreichend sind“, ergänzt sie.

 
 
Foto: Frau hält Versichertenkarten in der Hand

Ausländische Hilfskräfte müssen krankenversichert sein;
© panthermedia.net/Ingeborg Knol

Gerne wird auch das Angebot grenzüberschreitend selbstständig Tätiger als dritte Variante zur Beschäftigung genutzt. „Diese Variante ist allerdings besonders riskant. Zu diesem Schluss muss man jedenfalls nach einem Urteil des Amtsgerichts München aus dem Jahr 2009 kommen, nach dem eine Aufnahme der Selbständigen in den Haushalt und die üblicherweise vereinbarte Rund-um-Versorgung als eine scheinselbstständige Tätigkeit anzusehen ist“, so Matusch.

Ein Vorteil bei der Beschäftigung von entsandten Arbeitnehmern oder selbständig Tätigen liegt darin, dass sie relativ schnell zur Verfügung stehen, während die eigene Suche recht aufwändig ist und eine Vermittlung über die Arbeitsagentur etwa sechs Wochen dauert. Letztere ist die rechtlich sicherste Möglichkeit für eine Vermittlung. Voraussetzung für dieses Verfahren bei der Zentralen Auslandsvermittlung ZAV ist die Pflegebedürftigkeit beziehungsweise eine eingeschränkte Alltagstauglichkeit.

Eine Übersicht der Verbraucherzentrale über die Beschäftigungsarten gibt es zum Download unter:
Eine Übersicht über die verschiedenen Möglichkeiten gibt die Verbraucherzentrale. Und auch, wenn es ziemlich schwierig ist, die beste Variante für sich selbst herauszufinden, ist es immerhin besser, als sich durch Schwarzarbeit strafbar zu machen.

* Name von der Redaktion geändert

Natascha Mörs
REHACARE.de

www.verbraucherzentrale-rlp.de
 
 

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