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Behindertengerechte Internetseiten für Kommunen gefordert


Von kobinet-Korrespondent Keyvan Dahesch



Kassel (kobinet) - Internetseiten sollten nach Ansicht des Behindertenverbandes «Netzwerk Artikel 3» auch für Behinderte lesbar sein. Da immer mehr Kommunen ihre Dienstleistungen über das Internet anböten, müssten sie auch für Menschen mit Behinderungen nutzbar sein, sagte der Pressesprecher der Organisation Ottmar Miles-Paul heute in Kassel. Alle Elemente der Webseiten sollten mit einer Tastenkombination erreichbar und sowohl mit Fuß- und Kopfmaus als auch mit der Tastatur bedienbar sein. Gesprochenes sollte für Gehörlose in Gebärdensprache übersetzt werden. Bilder und Grafiken sollten beschrieben und die Links deutlich gekennzeichnet werden. Miles-Paul appellierte an die Gemeinden und Landkreise, ihre Internetseiten behindertengerecht zu gestalten. hjr

 
 
 

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