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Mehr Wunsch- und Wahlrechte beim Betreuten Wohnen
Kassel (kobinet) Im Sozialgesetzbuch IX wurden die Wunsch- und Wahlrechte für behinderte Menschen bereits entscheidend gestärkt. Nun kommt dieser Gedanke auch langsam auf der kommunalen Ebene an. Gestern fasste das Kasseler Stadtparlament einen einstimmigen Beschluss zur Stärkung der Wunsch- und Wahlrechte behinderter Menschen im Betreuten und Unterstützten Wohnen.
Mit dem von Irene Anacker von Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten und auch so beschlossenen Antrag wird der Magistrat der Stadt Kassel aufgefordert, «sich im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür einzusetzen, dass die Wunsch- und Wahlrechte behinderter Menschen für ein selbstbestimmteres Leben im betreuten und unterstützten Wohnen gestärkt werden. Dabei sollen insbesondere die Wünsche der Betroffenen bei der Zuteilung zu Betreuungsplätzen dahingehend berücksichtigt werden, dass sie selbst Vorschläge machen können und ihnen bis zu drei Alternativen für verschiedene Träger zur Auswahl gegeben werden. Zudem soll die Beteiligung der Interessenvertretungen der Betroffenen an der Weiterentwicklung der Qualitätsstandards und Bewilligungspraxis sichergestellt werden.»
«Mit diesem Beschluss wurde zwar nicht die Revolution in diesem Bereich vollzogen, weil der Landeswohlfahrtsverband Hessen vorrangig für das Betreute Wohnen in Hessen zuständig ist. Es wurde aber ein wichtiges Zeichen von kommunaler Seite aus gesetzt, durch das die Wunsch- und Wahlrechte behinderter Menschen hoffentlich in der Praxis gestärkt werden», so Irene Anacker von den Grünen, die diesen Antrag eingebracht hatte. elba

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